Die Stadt Lichtenfels hat mit Beschluss des Stadtrates vom 16.05.2022 die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes B38 "Innenstadtentlastung III", im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 31.05.2022 ist die Bebauungsplanändeurng in Kraft getreten.