Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes B38 "Innenstadtentlastung III"

Die Stadt Lichtenfels hat mit Beschluss des Stadtrates vom 16.05.2022 die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes B38 "Innenstadtentlastung III", im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen. 

Mit der Bekanntmachung am 31.05.2022 ist die Bebauungsplanändeurng in Kraft getreten. 

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