Die Themen Straßenreinigung und Winterdienst mit Räum- und Streupflicht der Anlieger wurden von der Stadt Lichtenfels mittels einer Verordnung geregelt. Aus der Reinigungs- und Sicherungsverordnung aus dem Jahr 2021 ergeben sich die Rechte und die Pflichten der Bürger.
Straßenreinigung:
Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Lichtenfels verpflichtet alle Eigentümer von Grundstücken (auch die sogenannten Hinterlieger), die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, die auf sie entfallenden Flächen der öffentlichen Straßen und Gehwege auf eigene Kosten zu reinigen und von Unkraut zu befreien. Die Stadt Lichtenfels unterstützt dabei die Bürgerinnen und Bürger durch den turnusmäßigen Einsatz der städtischen Kehrmaschinen. Folgende Arbeiten sind von den Bürgern nach Bedarf (in der Regel wöchentlich!) auf den Geh- und Radwegen bzw. den Reinigungsflächen (einschließlich der Parkstreifen) zu verrichten:
- Kehren und den Kehricht, Laub, Schlamm und sonstigen Unrat entfernen und entsorgen
- Auf den Grünstreifen Unrat entfernen und entsorgen
- Gras, Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen jäten, das aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst
- nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freimachen
- Einlaufgitter von Laub, angeschwemmten Zweigen u. ä. sowie von Schnee und Eis befreien
Winterdienst:
Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Lichtenfels verpflichtet außerdem alle Eigentümer von Grundstücken (auch die sogenannten Hinterlieger), die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, die auf sie entfallenden Flächen der Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte oder Eisbildung auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Das heißt, die Sicherung der Gehbahnen im Winter ist von den Anliegern in eigener Verantwortung durchzuführen. Dort wo keine Gehwege existieren ist am Straßenrand ein 1,25m breiter Streifen zu räumen.
Der Winterdienst ist auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr durchzuführen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Als Streumittel sind abstumpfende Stoffe wie z.B. Sand, Splitt, Lava - vorzugsweise mit dem Umweltsiegel „Der blaue Engel“ - zu verwenden. Der Einsatz von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) zulässig.
Den Straßenwinterdienst führt die Stadt Lichtenfels, als hoheitliche Aufgabe, im Rahmen ihrer finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch. Die Reinigung erfolgt in sogenannten Dringlichkeitsstufen. Zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen, die Busstrecken und besonders gefährliche Straßenteile winterdienstlich behandelt, zuletzt sind kleine Wohnstraßen ohne großes Gefälle an der Reihe.