Ihr Online-Serviceportal der Stadt Lichtenfels

Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Stadt Lichtenfels die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt.

Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.

 


 

Fundsache Verlustmeldung

Sie haben etwas verloren?

Sie können über die Verlustmeldung den verlorenen Gegenstand und den Ort des Verlustes etc. detailliert beschreiben. Das zuständige Fundbüro wird sich dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.

Bitte beachten Sie, dass die Suche nach einem Gegenstand nur in Städten und Gemeinden erfolgt, die das virtuelle Fundbüro einsetzen.

 


 

Melderegister Auskunftssperre Übermittlungssperre Pass/Personalausweis Statusabfrage Einfache Meldebescheinigung Erweiterte Meldebescheinigung

 


 

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde


Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 jeder Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorlegen muss, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

 

 

Umzug Zuzug Anzeige Statuswechsel Wohnung Anmeldung einer Nebenwohnung Abmeldung einer Nebenwohnung

 


 

 

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

 

Sie können direkt beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.


Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
    Die AusweisApp kann hier heruntergeladen werden.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

    www.fuehrungszeugnis.bund.de

 


 

Hundesteuer:

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundemarke.

Sie müssen den Hund anmelden innerhalb eines Monats

  • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
  • nach Ihrem Umzug nach Lichtenfels.

Hier können Sie Ihren Hund direkt online anmelden: An- und Abmeldung eines Hundes

Sie finden die Formulare für die An- und Abmeldung im Reiter Online-Verfahren.

 

 

 

 

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