Die Stadt Lichtenfels hat mit dem Beschluss vom 13.12.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Solarpark Klosterlangheim“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Bescheid vom 01.03.2022 SG 31 – 610/12L52 hat das Landratsamt den Flächennut-zungsplan (die Änderung, des Flächen-nutzungsplans) der Stadt Lichtenfels (für die Änderung Solarpark Klosterlangheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenfels.) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.