Bekanntmachung Bebauungsplan "Solarpark Klosterlangheim" Satzungsbeschluss im Stadtteil Klosterlangheim

Die Stadt Lichtenfels hat mit dem Beschluss vom 13.12.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Solarpark Klosterlangheim“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit Bescheid vom 01.03.2022 SG 31 – 610/12L52 hat das Landratsamt den Flächennut-zungsplan (die Änderung, des Flächen-nutzungsplans) der Stadt Lichtenfels (für die Änderung Solarpark Klosterlangheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenfels.) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

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