Der Stadtrat der Stadt Lichtenfels hat in seiner Sitzung am 23.11.2020, aufgrund eines konkreten städtebaulichen Vorhabens der LIDL Dienstleistung GmbH & Co.KG, die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes B38 "Innenstadtentlastung III" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.