Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden:
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
 
Zustiftungen zu Lebzeiten:
Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/ Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
 
Letztwillige Verfügung:
Sie können Ihre Zu-wendung an die „Stiftung unser Lichtenfels“ in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg-Lichtenfels in einer letztwilligen Verfügung (Testament/ Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzu zu ziehen. Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
 
Zustiftung durch Erben:
Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.


 

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Chancen für unser Lichtenfels

Die „Stiftung unser Lichtenfels“ ist unter anderem auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung tätig: • des öffentlichen Gesundheitswesens• der Jugendhilfe• der Altenhilfe• von Kunst und Kultur• des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege• der Bildung und Ausbildung• des Naturschutzes und der Lan …mehr

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Gute Gründe für unser Lichtenfels

   Ich kann dauerhaft Projekte in Lichtenfels zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Stadt Lichtenfels.Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und …mehr

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Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die  …mehr

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Ihre Unterstützung für unser Lichtenfels

 Wenn auch Sie sich als Stifter für die „Stiftung unser Lichtenfels“ engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Lichtenfels oder an den Stiftungsexperten der Sparkasse Coburg - Lichtenfels, der ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithält.Selbstverständlich nimmt die „ …mehr

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