Gebührensätze der Heinrich-Faber-Musikschule für Schülerinnen und Schüler
aus dem Stadtgebiet Lichtenfels
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1. Grundfächer (Eltern-Kind-Gruppen, Elementare Musikschulpraxis für Vorschulkinder, Grundschulkinder und Senioren) |
jährlich |
monatlich f. 10 Monate |
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| Gruppen von 5-8 Schülern | 218,00 Euro | 21,80 Euro | |
| Gruppen von 9 und mehr Schülern | 163,00 Euro | 16,30 Euro |
| 2. Instrumental- und Vokalfächer | jährlich |
monatlich f. 10 Monate |
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a) Gruppenunterricht bei 2 Schülern, je Schüler bei 3 Schülern, je Schüler bei 4 Schülern, je Schüler |
548,00 Euro 410,00 Euro 342,00 Euro |
54,80 Euro 41,00 Euro 34,20 Euro |
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b) Einzelunterricht bei 45 Minuten bei 30 Minuten |
997,00 Euro 689,00 Euro |
99,70 Euro 68,90 Euro |
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3. Chöre / Elementare Grundfächer |
jährlich |
monatlich f. 10 Monate |
| je Schüler | 76,00 Euro | 7,60 Euro |
| 4. Unterricht in Ensembles (Theoretische Fächer) | ||
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sind nur bei Belegung eines Instrumental- oder Vokalfaches möglich. sind gebührenfrei. |
| 5. Gebühr für Ausleihe von Instrumenten | jährlich |
monatlich f. 10 Monate |
| a) bei einem Anschaffungswert bis 256,00 Euro | 50,00 Euro | 5,00 Euro |
| b) bei einem Anschaffungswert über 256,00 Euro bis 511,00 Euro |
80,00 Euro | 8,00 Euro |
| c) bei einem Anschaffungswert über 511,00 Euro | 100,00 Euro | 10,00 Euro |
Die Gebühren sind jeweils zum 1. des Monats von Oktober bis Juli zu entrichten.
Gemäß § 4 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule beantrage(n) ich/wir Schulgeldermäßigung
- für den gleichzeitigen Besuch der Musikschule von Geschwistern
oder
- für Kinder aus Familien mit drei und mehr Kindern
Die Schulgeldermäßigung (25 %) wird gewährt für Kinder aus dem Stadtgebiet Lichtenfels bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, darüberhinaus nur, wenn ein Kindergeldanspruch nachgewiesen wird.





