Mit Bescheid vom SG 31 - 610/12L54 hat das Landratsamt den Flächennutzungsplan (die Änderung des Flächennutzungsplans) der Stadt Lichtenfels (für das Gebiet B34 "Seeleinstraße" in Lichtenfels) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.