Flächennutzungsplan B34 "Seeleinstraße" im Stadtteil Seubelsdorf

Mit Bescheid vom SG 31 - 610/12L54 hat das Landratsamt den Flächennutzungsplan (die Änderung des Flächennutzungsplans) der Stadt Lichtenfels (für das Gebiet B34 "Seeleinstraße" in Lichtenfels) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

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