Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz (Instandsetzungen, Sanierungen etc.)

Die Stadt Lichtenfels gewährt Zuschüsse in Höhe von 10 v. H. der denkmalpflegerischen Mehrkosten, höchstens jedoch 13.000 EUR.

 

Verfahren:

Bei der Stadt Lichtenfels ist kein eigener Zuwendungsantrag einzureichen. Die Stadt erhält von der Denkmalschutzbehörde (Landratsamt) automatisch einen Abdruck des dort einzureichenden Zuwendungsantrages mit der Festsetzung der denkmalpflegerischen Mehrkosten.

 

Info:

Stadtkämmerei Lichtenfels
Tel: 09571 795-136
Fax: 09571 795-237
E-Mail: finanzen@lichtenfels.de


 

 

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