Der Stadtrat der Stadt Lichtenfels hat am 25.06.2019 in öffentlicher Sitzung die 6. Änderung des Flächennutzungsplans Lichtenfels im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Klosterlangheim und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark Klosterlangheim" zu Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Ackerfläche im benachteiligten Gebiet gemäß §2 BauGB im Parallelverfahren beschlossen.