Die Stadt Lichtenfles hat mit Beschluss vom 08.02.2021 den Bebauungsplan (die Aufstellung für ein allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet) für das Gebiet B34 "Seeleinstraße" als Satzung beschlossen. Diese Genehmigung dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.