Bekanntmachung Bebauungsplan B38 mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes in Lichtenfels

Der Stadtrat der Stadt Lichtenfels hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 aufgrund eines konkreten städtebaulichen Vorhabens der LIDL Dienstleistung GmbH & Co.KG, die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes B38 "Innenstadtentlastung III" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 im Wege der Berichtigung angepasst.

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