Die Stadt Lichtenfels hat mit Beschluss vom 08.02.2021 den Bebauungsplan die für ein Sondergebiet für das Gebiet B39 II " an der Robert-Koch-Straße" in Lichtenfels als Satzung beschlossen. Diese Genehmigung dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Bescheid vom 25.02.2021, Az.SG 31 - 610/12L55 hat das Landratsamt den Flächennutzungsplan (die Änderung in ein Sondergebiet des Flächennutzungsplans) der Stadt Lichtenfels (für die Änderung B39 II "An der Robert-Koch-Straße" in Lichtenfels) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.