Bauanträge

Die Errichtung baulicher Anlagen ist in Deutschland in den meisten Fällen genehmigungspflichtig, denn der Gesetzgeber will gewährleisten, dass die Menschen in unserem dicht besiedelten Land konfliktfrei leben können und wichtige Schutzgüter wie Leben und Gesundheit nicht verletzt werden. Gerade in der Planungsphase wird die Einholung der Baugenehmigung aber oftmals als überflüssiges, bürokratisches Hindernis angesehen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass nur die Baugenehmigung Ihrem Gebäude auf unbefristete Zeit rechtlichen Bestandsschutz verleiht und dadurch den Wert Ihres Eigentums über Generationen hinweg bewahrt. Gerade dieser Aspekt ist bei der kostspieligen Investition in ein eigenes Haus oder in die gewerbliche Immobilie eines Unternehmers von entscheidender Bedeutung.

 

Die Stadt Lichtenfels unterstützt auf dem Weg zur Baugenehmigung und gibt hierzu folgende Hinweise:

 

Garant für das Gelingen eines Bauprojekts ist ein guter Architekt, der dem Bauherrn von der ersten Idee bis zum Einzug in die neue  Immobilie mit Rat und Tat beiseite steht. Gerade bei Terminen mit Behörden sollte Sie Ihr Architekt immer unterstützen. Eine kompetente Beratung von Anfang an kann letztendlich viel Ärger und Kosten ersparen.

 

Bevor mit der eigentlichen Planung begonnen wird, sollten Sie als Bauherr gemeinsam mit Ihrem Planer, entweder mit dem Landratsamt oder dem Bauamt der Stadt Lichtenfels Kontakt aufnehmen. In einem kurzen Beratungsgespräch kann abgeklärt werden welche Möglichkeiten für eine Bebauung bestehen, welche Bauauflagen eingehalten werden müssen und ob Ihre Vorstellungen auf dem gewählten Grundstück überhaupt realisiet werden können. Erst dann sollte die eigentliche Planungsphase beginnen, für die Sie sich viel Zeit nehmen sollten.

 

Die Bauantragsunterlagen werden dann in Form von drei Planungsmappen (rot, grün, gelb) mindestens zwei Wochen vor der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses in der das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden soll (die genauen Stichtage werden in der Presse bekannt gegeben, bzw. stehen unten) im Bauamt der Stadt Lichtenfels eingereicht. Dieser zeitliche Vorlauf ist deshalb notwendig, weil zum einen die Sitzungsunterlagen den Stadträten spätestens eine Woche vor der Sitzung zugestellt sein müssen. Zum anderen nimmt die verwaltungsinterne Prüfung der Unterlagen, die Abklärung ggf. offener Fragen und die Erstellung der Sitzungsunterlagen ebenfalls ein paar Tage Zeit in Anspruch.

 

Eine straffe Bearbeitung und Aufnahme in die Sitzung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig und aussagekräftig im Bauantrag enthalten sind. Bitte beachten Sie deshalb, dass sich die Bearbeitungszeit verlängert, wenn Sie oder Ihr Planer den Antrag unvollständig oder unrichtig abgeben oder der Antrag nicht den örtlichen Bauvorschriften (z.B. Bebauungsplan) entspricht. In solchen Fällen muss die Behandlung des Bauantrags auf die nächste Sitzung verschoben werden. Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Bauvorlagenverordnung, die jeder Planer kennt. Damit von Anfang an nichts vergessen wird, haben wir nachstehend eine Checkliste erarbeitet. Bevor Sie als Bauherr oder ihr Entwurfsverfasser die Bauantragsunterlagen bei der Stadt Lichtenfels einreichen, können Sie an Hand dieser Checkliste abschließend prüfen ob die Unterlagen vollständig sind.

 

Gerne stehen wir Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir Bauberatungen nur in beschränktem Umfang und nur nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten können, da die entsprechenden gesetzlichen Regelungen diese Aufgabe grundsätzlich anderen, z.B. Ihrem Architekten zuweisen.

 

Um verbindliche Auskünfte zu eventuell notwendigen Abweichungen oder Befreiungen zu erhalten, empfehlen wir grundsätzlich eine förmliche Bauvoranfrage zu stellen.

 

Nachdem der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lichtenfels aus bauplanungsrechtlicher Sicht das „gemeindliche Einvernehmen“ erteilt hat, werden die Genehmigungsunterlagen an das Landratsamt Lichtenfels weitergeleitet. Das Landratsamt prüft den Bauantrag dann aus bauordnungsrechtlicher Sicht und erteilt letztendlich auch die Baugenehmigung. Wir bitten Sie in eigenem Interesse darum, bei Ihrer Terminplanung für den Prozess der Baugenehmigung genügend Zeit einzuplanen.

 

 

Nächste Sitzung des Bau- & Umweltausschusses im März
28.03.2023

Spätester Abgabetermin

zur Einreichung von Bauanträgen

08.03.2023
Sitzung des Bau- & Umweltausschusses im Mai

02.05.2023

Spätester Abgabetermin

zur Einreichung von Bauanträgen

12.04.2023

 

 

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.02.2021 das neue Abstandsflächengesetz und neue Bauantragsformulare gelten. Vorlagen zum Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels. 

 

Aktuelle Bauherren-Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr können Sie einsehen unter:

Bauherren-Info - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)

 

Aktuelle Bauantragsformulare finden Sie unter:

www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare

 

Katasterauszüge zur Bauvorlage können Sie hier anfordern:

http://www.adbv-coburg.de/produkte/kataster/bauvorlage.html

 

Soweit Sie zu den oben genannten Erläuterungen oder Ihrem Bauantrag Fragen haben, können Sie uns gerne am Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 09571/795-186 (Frau Schmidt) oder 09571/795-164 (Frau Hellmuth) erreichen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass zur Eindämmung der Coronapandemie momentan nur im Ausnahmefall persönliche Termine möglich sind.

Informationen und Planungshilfen:

Checkliste Baugenehmigung

Informationen zur Grundstücksentwässerung

Antrag Zulassung Entwässerung

Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis

Bestätigung Entwässerungseinrichtung

Dichtigkeitsprüfung

Stellplatzberechnung

Information Abweichungen oder Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Genehmigungsfreistellung Bauherreninfo

Solaranlagen gut gestalten

Naturnaher Umgang mit Regenwasser

 

Satzungen:

Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage Lichtenfels

Allgemeine Gestaltungssatzung der Stadt Lichtenfels vom 05.10.2021

Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den Bereich des historischen Stadtkerns der Stadt Lichtenfels vom 05.10.2021

 

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