Johann Kraus nahm als Wehrpflichtiger am Ersten Weltkrieg teil. Am 2. Mai 1918, kurz nach seinem krankheitsbedingten Ausscheiden aus dem Militär, wurde er erstmalig in Kutzenberg eingeliefert, aber bald wieder entlassen. Er heiratete Kunigunde, mit der er fünf Kinder hatte.
Ein erneuter Krankheitsschub führte 1928 zur endgültigen Einweisung in Kutzenberg. Seine Mutter Anna Kraus besuchte ihn jährlich in der Heil- und Pflegeanstalt und auch seine Frau Kunigunda Kraus erkundigte sich regelmäßig per Post nach seinem Befinden. Die Ärzte der Anstalt beschrieben ihn als einen stets freundlichen, abwesend wirkenden Mann.
Am 28. Februar 1941 erreichte dann die Heil- und Pflegeanstalt Kutzenberg die Anordnung des Reichsverteidigungskommissars zur Deportation von Johann Kraus. Diese Deportation wurde durch die „Gemeinnützige-Krankentransport-GmbH“ abgewickelt. Johann kam in die Landesanstalt Arnsdorf, von wo aus er knapp zwei Wochen später nach Pirna-Sonnenschein deportiert und dort vermutlich noch am selben Tag durch Kohlenmonoxid ermordet („vergast“) wurde.
Bildquelle: Stiftung Sächsische Gedenkstätten/Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein, Foto: Jürgen Lösel
Damit teilt er das Schicksal zahlreicher Opfer der sogenannten „Aktion T4“, über die die Nationalsozialisten während bis 1941 circa 70.000 geistig, körperlich oder seelisch Behinderte ermordeten. Allein aus der Heil- und Pflegeanstalt Kutzenberg wurden 446 Menschen in eine der sechs T4-Tötungseinrichtungen deportiert.
Die Ermordung der Kranken in zentralen Vergasungseinrichtungen wurde 1941 stillschweigend eingestellt, weil die Geheimhaltung nicht gewährleistet war und es zu Widerstand vor allem in kirchlichen Kreisen kam. Die „Spezialisten“ dieser Aktion und ihr „Know-How“ aber wurden anschließend eingesetzt beim Aufbau und Betrieb der Vernichtungslager Belzec, Majdanek, Treblinka und Sobibór.